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BFSG-Update 2026: Die Schonfrist ist vorbei
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Rund ein Jahr später ist aus der neuen Vorschrift endgültig gelebte Praxis geworden: Die zuständige Marktüberwachungsstelle arbeitet, Verbraucher können Barrieren melden und Unternehmen sollten sich nicht mehr darauf verlassen, dass das Thema schon irgendwie an ihnen vorbeigeht. Das heißt allerdings nicht, dass jetzt Behörden durchs Internet ziehen und wahllos Unternehmenswebsites abstrafen. Rund um das BFSG wird nach wie vor gerne mit maximaler Dramatik geworben. Die Realität ist etwas unspektakulärer – aber deshalb nicht weniger relevant.